Sozialberatungsstellen
Die Beratungsstellen sind auch telefonisch erreichbar. Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Beraterin.
Die Sozialberatungsstellen sind Ansprechpartner für hilfesuchende Menschen und deren Angehörige. Sie bieten kostenlose, kompetente und anonyme Beratung im Rahmen des Unterstützungs-, Versorgungs- und Pflegebedarfes.
Der Sozialhilfeverband Gmunden betreibt Sozialberatungsstellen in:
Beratung ermöglicht Veränderung!
Simone
Siegl
+43 676 315 5497
sbs-gmundenshvgmat
Altmünster, Gmunden, Gschwandt, Ohlsdorf, Pinsdorf, Traunkirchen
Beratungsstelle Gmunden
BSH Weinberghof
4810 Gmunden, Georgstraße 30
Mo | 08:00 - 10:00 | Do | 16:00 - 18:00 |
Mi | 08:00 - 10:00 | Fr | 08:00 - 10:00 |
nach telefonischer Vereinbarung |
Martha
Steinbach
+43 676 315 5501
sbs-laakirchenshvgmat
Grünau, Kirchham, Laakirchen, Roitham, St. Konrad, Scharnstein, Vorchdorf
Beratungsstelle Laakirchen
Altes Rathaus
4663 Laakirchen, Rathausplatz 1
Di | 08:00 - 11:00 | ||
nach telefonischer Vereinbarung |
Beratungsstelle Vorchdorf
Bezirksseniorenheim
4655 Vorchdorf, Lambacherstr. 23
Do | 08:00 - 11:00 | ||
nach telefonischer Vereinbarung |
Sprechtage
auf den Gemeindeämtern
1. Montag im Monat | 08:00 - 10:00 | St. Konrad | |
ab 2. Montag | 08:00 - 10:00 | Grünau | |
Jeden Montag | 10:00 - 12:00 | Scharnstein | |
nach telefonischer Vereinbarung |
Petra
Gschwendtner
+43 676 315 5498
sbs-badischlshvgmat
Bad Ischl, Bad Goisern, Ebensee, Gosau, Hallstatt, Obertraun, St.Wolfgang
Beratungsstelle Bad Ischl
BSH Sarsteinerstiftung
4820 Bad Ischl, Maria Theresien Weg 5
Mi | 08:00 - 10:00 | ||
nach telefonischer Vereinbarung |
Beratungsstelle Bad Goisern
Marktgemeindeamt Bad Goisern
4822 Bad Goisern, Untere Marktstraße 1
Fr | 08:00 - 10:00 | ||
nach telefonischer Vereinbarung |
Sprechtag Ebensee
BSH Ebensee
4802 Ebensee, Alte Saline 3
Do | 08:00 - 10:00 | ||
nach telefonischer Vereinbarung |
Leistungen der Sozialberatungsstellen
- Information über alle regionalen und überregionalen Hilfsangebote
- Weitervermittlung an Hilfsorganisationen und soziale Einrichtungen
- Unterstützung pflegender Angehöriger
- Abklärung des Hilfebedarfes vor Ort
- Hilfe bei der Erstellung und Entgegennahme von Anträgen
- Information über Alten- und Pflegeheime
- Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
- Vermittlung mobiler Dienste
Hauskrankenpflege, Altenbetreuung, Essen auf Rädern, Familienhilfe, etc. - vorbeugende Maßnahmen bei sozialen Notlage
Sozialratgeber
DAS Nachschlagewerk über soziale Leistungen in OÖ: Geld- und Sachleistungen, Beratungs- und Betreuungsangebote, umfassender Adressteil mit Einrichtungen, die Hilfe vor Ort anbieten.
Herausgeber: Sozialplattform OÖ
24h-Betreuung
Trotz erhöhter Pflegebedürftigkeit weiterhin in der vertrauten Umgebung leben - eine "24-Stunden-Betreuung" durch Betreuungskräfte, kann diesen Wunsch ermöglichen.
Kurzzeitpflege
Für vorübergehende Pflege und Betreuung stehen Kurzzeitpflegeplätze in Seniorenheimen zur Verfügung. Diese Plätze können bis zu drei Monate in Anspruch genommen werden.
Tagesbetreuung
Tagesbetreuungen sind ein idealer Treffpunkt für pflegebedürftige Senioren/Seniorinnen und ermöglichen auch eine Auszeit für pflegende Angehörige.
Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim
Personen die aufgrund Ihres Alters Betreuung und Pflege benötigen, können in ein Alten- und Pflegeheim übersiedeln. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Heimplatzes erfüllt sind, wird von der Koordinatorin für Betreuung und Pflege ermittelt.
Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf einen Heimplatz bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Sozialamt der Gemeinde stellen. Die jeweilige Sozialberatungsstelle in Ihrer Nähe unterstützt und informiert über die weiteren Schritte.
ELGA - elektronische Gesundheitsakte
ELGA ist ein Informationssystem, das eine bessere Vernetzung der Gesundheitseinrichtungen ermöglicht, um Sie bestmöglich zu behandeln. Als ELGA-Teilnehmer/in (§ 2 Z 12 GTelG) haben Sie und im Behandlungs-/Pflege- und Betreuungsfall Ihre an ELGA teilnehmenden Gesundheitsdiensteanbieter (§ 2 Z 10 GTelG) Zugang zu Ihren ELGA-Gesundheitsdaten nach § 2 Z 9 GTelG, insbesondere ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Krankenanstalten, Pflegesituationsberichte aus Pflegeeinrichtungen, Laborbefunde, Befunde der bildgebenden Diagnostik, weitere medizinischen Befunde sowie Medikationsdaten.
Seit März 2023 erfolgt die schrittweise Anbindung der Alten- und Pflegeheime der Oö. Sozialhilfeverbände an ELGA. Ab dem Zeitpunkt der ELGA-Anbindung werden Ihre Pflegesituationsberichte (Verlegungsberichte) aus dem im Alten- und Pflegeheim verwendeten elektronischen Pflegedokumentationsprogramm von Ihrem Pflegeteam anlassbezogen (z.B. bei einer Krankenhauseinweisung) an ELGA übermittelt. Dadurch haben insbesondere Ihre behandelnden Ärzte/innen und Pflegepersonen im niedergelassenen Bereich sowie in den Krankenhäusern die Möglichkeit, diese Informationen für (weitere) diagnostische und therapeutische Entscheidungen zu nutzen. Dokumente vor der ELGA-Anbindung des jeweiligen Alten- und Pflegeheims werden nicht an ELGA übermittelt. Umgekehrt kann Ihr Pflegeteam im Alten- und Pflegeheim ab beidseitiger Unterfertigung des Heimvertrags oder ab tatsächlicher Aufnahme im Alten- und Pflegeheim für Ihre pflegerische Betreuung (§ 2 Z 2 lit. b GTelG) Ihre ELGA-Gesundheitsdaten anderer Gesundheitsdiensteanbieter in ELGA einsehen und verarbeiten.
Für ELGA relevante Rechtsgrundlagen:
Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG)
ELGA-Verordnung 2015
Nähere ELGA-Informationen finden Sie im ELGA-Informationsblatt für Bewohner/innen: ELGA Aushang.
Der Weg zum Pflegegeld
Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden.
Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Mit der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung sollen all jene Menschen unterstützt werden, die für ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft nicht mehr aufkommen können. Die Mindeststandards werden von den Ländern jährlich neu festgelegt.