Sozial­beratungsstellen

Die Beratungsstellen sind auch telefonisch erreichbar. Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Beraterin.

Die Sozialberatungsstellen sind Ansprechpartner für hilfesuchende Menschen und deren Angehörige. Sie bieten kostenlose, kompetente und anonyme Beratung im Rahmen des Unterstützungs-, Versorgungs- und Pflegebedarfes.

Der Sozialhilfeverband Gmunden betreibt Sozialberatungsstellen in:

Beratung ermöglicht Veränderung!

Simone
Siegl

Altmünster, Gmunden, Gschwandt, Ohlsdorf, Pinsdorf, Traunkirchen

Beratungsstelle Gmunden

BSH Weinberghof
4810 Gmunden, Georgstraße 30

Mo08:00 - 10:00Do16:00 - 18:00
Mi08:00 - 10:00Fr08:00 - 10:00
nach telefonischer Vereinbarung

Martha
Steinbach

Grünau, Kirchham, Laakirchen, Roitham, St. Konrad, Scharnstein, Vorchdorf

Beratungsstelle Laakirchen

Altes Rathaus
4663 Laakirchen, Rathausplatz 1

Di08:00 - 11:00  
nach telefonischer Vereinbarung
Beratungsstelle Vorchdorf

Bezirksseniorenheim

4655 Vorchdorf, Lambacherstr. 23

 

Do08:00 - 11:00  
nach telefonischer Vereinbarung
Sprechtage 

auf den Gemeindeämtern

1. Montag im Monat08:00 - 10:00St. Konrad 
ab 2. Montag08:00 - 10:00Grünau 
Jeden Montag10:00 - 12:00Scharnstein 
nach telefonischer Vereinbarung

Petra
Gschwendtner

Bad Ischl, Bad Goisern, Ebensee, Gosau, Hallstatt, Obertraun, St.Wolfgang

Beratungsstelle Bad Ischl

BSH Sarsteinerstiftung
4820 Bad Ischl, Maria Theresien Weg 5

Mi08:00 - 10:00  
nach telefonischer Vereinbarung
Beratungsstelle Bad Goisern

Marktgemeindeamt Bad Goisern
4822 Bad Goisern, Untere Marktstraße 1

Fr08:00 - 10:00  
nach telefonischer Vereinbarung
Sprechtag Ebensee

BSH Ebensee
4802 Ebensee, Alte Saline 3

Do08:00 - 10:00  
nach telefonischer Vereinbarung

Leistungen der Sozialberatungs­stellen

  • Information über alle regionalen und überregionalen Hilfsangebote
  • Weitervermittlung an Hilfsorganisationen und soziale Einrichtungen
  • Unterstützung pflegender Angehöriger
  • Abklärung des Hilfebedarfes vor Ort
  • Hilfe bei der Erstellung und Entgegennahme von Anträgen
  • Information über Alten- und Pflegeheime
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
  • Vermittlung mobiler Dienste
    Hauskrankenpflege, Altenbetreuung, Essen auf Rädern, Familienhilfe, etc.
  • vorbeugende Maßnahmen bei sozialen Notlage

Sozialberatungsstellen in OÖ (Land OÖ)

Sozialratgeber

DAS Nachschlage­werk über soziale Leis­tungen in OÖ: Geld- und Sach­leis­tungen, Be­ra­tungs- und Betreuungs­an­gebote, umfas­sender Adres­steil mit Ein­rich­tungen, die Hilfe vor Ort anbieten.

SOZIALRATGEBER 2023

Herausgeber: Sozial­platt­form OÖ

24h-Betreuung

Trotz erhöhter Pflege­­bedürftig­­keit weiter­­hin in der ver­trauten Um­ge­­bung leben - eine "24-Stunden-Betreuung" durch Betreuungs­kräfte, kann diesen Wunsch ermöglichen.

Betreuungskraft finden

Kurzzeitpflege

Für vorübergehende Pflege und Be­treu­ung stehen Kurz­zeit­pflege­plätze in Senioren­heimen zur Verfü­gung. Diese Plätze können bis zu drei Monate in An­spruch genom­men werden.

Kurzzeitpflegebörse OÖ

Tagesbetreuung

Tagesbetreuungen sind ein idealer Treffpunkt für pflegebedürftige Senioren/Seniorinnen und ermög­lichen auch eine Auszeit für pflegende Angehörige.

Tagesbetreuung im Bezirk

Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim

Personen die aufgrund Ihres Alters Betreu­ung und Pflege benötigen, können in ein Alten- und Pflege­heim über­siedeln. Ob die Vor­aus­set­zungen für die Gewäh­rung eines Heim­platzes erfüllt sind, wird von der Koordinatorin für Betreuung und Pflege ermittelt.

Sie müssen einen schrift­lichen Antrag auf einen Heim­platz bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Sozial­amt der Gemeinde stellen. Die jeweilige Sozialberatungsstelle in Ihrer Nähe unter­stützt und informiert über die weiteren Schritte.

ELGA - elektronische Gesundheitsakte

ELGA ist ein Informationssystem, das eine bessere Vernetzung der Gesundheitseinrichtungen ermöglicht, um Sie bestmöglich zu behandeln. Als ELGA-Teilnehmer/in (§ 2 Z 12 GTelG) haben Sie und im Behandlungs-/Pflege- und Betreuungsfall Ihre an ELGA teilnehmenden Gesundheitsdiensteanbieter (§ 2 Z 10 GTelG) Zugang zu Ihren ELGA-Gesundheitsdaten nach § 2 Z 9 GTelG, insbesondere ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Krankenanstalten, Pflegesituationsberichte aus Pflegeeinrichtungen, Laborbefunde, Befunde der bildgebenden Diagnostik, weitere medizinischen Befunde sowie Medikationsdaten. 
Seit März 2023 erfolgt die schrittweise Anbindung der Alten- und Pflegeheime der Oö. Sozialhilfeverbände an ELGA. Ab dem Zeitpunkt der ELGA-Anbindung werden Ihre Pflegesituationsberichte (Verlegungsberichte) aus dem im Alten- und Pflegeheim verwendeten elektronischen Pflegedokumentationsprogramm von Ihrem Pflegeteam anlassbezogen (z.B. bei einer Krankenhauseinweisung) an ELGA übermittelt. Dadurch haben insbesondere Ihre behandelnden Ärzte/innen und Pflegepersonen im niedergelassenen Bereich sowie in den Krankenhäusern die Möglichkeit, diese Informationen für (weitere) diagnostische und therapeutische Entscheidungen zu nutzen. Dokumente vor der ELGA-Anbindung des jeweiligen Alten- und Pflegeheims werden nicht an ELGA übermittelt. Umgekehrt kann Ihr Pflegeteam im Alten- und Pflegeheim ab beidseitiger Unterfertigung des Heimvertrags oder ab tatsächlicher Aufnahme im Alten- und Pflegeheim für Ihre pflegerische Betreuung (§ 2 Z 2 lit. b GTelG) Ihre ELGA-Gesundheitsdaten anderer Gesundheitsdiensteanbieter in ELGA einsehen und verarbeiten. 


Für ELGA relevante Rechtsgrundlagen:
Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG)
ELGA-Verordnung 2015


Nähere ELGA-Informationen finden Sie im ELGA-Informationsblatt für Bewohner/innen: ELGA Aushang.
 

 

Der Weg zum Pflegegeld

Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflege­be­dingten Mehr­auf­wen­dungen durch eine Geld­leis­tung abge­golten. Dadurch soll die not­wen­dige Pflege gesichert und ein mög­lichst selbst­bestimmtes und bedürf­nisorien­tiertes Leben ermöglicht werden.

Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Mit der Sozialhilfe bzw. Mindest­sicherung sollen all jene Menschen unter­stützt werden, die für ihren Lebens­unter­halt aus eigener Kraft nicht mehr auf­kommen können. Die Mindest­standards werden von den Ländern jährlich neu festgelegt.