Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Sozialhilfeverband Gmunden ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den öffentlichen Bereich von www.shvgm.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Die Überschriftenstruktur ist nicht durchgängig, die Verschachtelung der Hierarchie-Ebenen ist etwas irreführend
- Teilweise haben die Farbe des Textes und die Farbe des Hintergrundes nicht ausreichend Kontrast zueinander. (Erfolgskriterium "1.4.6 Kontrast erhöht" nicht vollständig erfüllt)
- Vereinzelt ist der Linkzweck nicht erkennbar (Erfolgskriterium "2.4.4 und 2.4.9 Linkzweck (im Kontext, nur Link)" nicht vollständig erfüllt)
- Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei.
b. Unverhältnismäßige Belastung
- Bei Video-Inhalten sind keine Audio-Beschreibungen vorhanden.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Live übertragende bzw. zeitbasierende Medien (YouTube, ...)
- Online-Karten und Kartendienste (Google Maps)
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. August 2021 erstellt und wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt. Überprüft wurden folgende Seiten: Startseite, Sozialberatung, Bezirksseniorenheim (Beispiel: Weinberghof), News-Artikel (Beispiel: Hilfskraft vom 5. Aug 2021), Service, Suche
Feedback und Kontaktangaben
Der Sozialhilfeverband Gmunden ist bemüht das Angebot auf www.shvgm.at barrierefrei zu gestalten. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, teilen Sie uns diese bitte per E-Mail an die Adresse officeshvgmat mit.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.