Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Sozialhilfeverband Gmunden ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundes­gesetz über den bar­riere­freien Zu­gang zu Web­sites und mobilen Anwen­dungen des Bundes (Web-Zugäng­lich­keits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, bar­riere­frei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barriere­freiheit gilt für den öffen­tlichen Bereich von www.shvgm.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unver­ein­bar­keiten und Aus­nahmen teil­weise mit der Kon­for­mi­täts­stufe AA der „Richt­linien für barriere­freie Web­in­halte – WCAG 2.1“ bezie­hungs­weise mit dem gel­ten­den Euro­pä­ischen Standard nach der Richt­linie (EU) 2016/2102 des Euro­pä­ischen Parla­ments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
  • Die Überschriftenstruktur ist nicht durchgängig, die Verschachtelung der Hierarchie-Ebenen ist etwas irreführend
  • Teilweise haben die Farbe des Textes und die Farbe des Hintergrundes nicht ausreichend Kontrast zueinander. (Erfolgskriterium "1.4.6 Kontrast erhöht" nicht vollständig erfüllt)
  • Vereinzelt ist der Linkzweck nicht erkennbar (Erfolgskriterium "2.4.4 und 2.4.9 Linkzweck (im Kontext, nur Link)" nicht vollständig erfüllt)
  • Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei.
b. Unverhältnismäßige Belastung
  • Bei Video-Inhalten sind keine Audio-Beschreibungen vorhanden.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften ​​​​​
  • Live übertragende bzw. zeitbasierende Medien (YouTube, ...)
  • Online-Karten und Kartendienste (Google Maps)
     

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. August 2021 erstellt und wurde auf Grund­lage einer von einem Dritten vorge­nom­menen Bewer­tung erstellt. Über­prüft wurden folgende Seiten: Start­seite, Sozial­beratung, Bezirks­senioren­heim (Beispiel: Weinberghof), News-Artikel (Beispiel: Hilfskraft vom 5. Aug 2021), Service, Suche

Feedback und Kontaktangaben

Der Sozialhilfeverband Gmunden ist bemüht das Angebot auf www.shvgm.at barriere­frei zu gestalten. Wenn Ihnen Barrieren auf­fallen, die Sie an der Nutzung unserer Web­site hin­dern, teilen Sie uns diese bitte per E-Mail an die Adresse officeshvgmat mit.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufrieden­stellenden Antworten aus oben genannter Kontakt­möglich­keit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerde­stelle der Öster­reichische Forschungs­förde­rungs­ge­sell­schaft mit be­schränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontakt­formular Beschwerden auf elek­tro­nischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahin­gehend geprüft, ob sie sich auf Ver­stöße gegen die Vor­gaben des Web-Zugäng­lich­keits-Gesetzes, insbe­sondere Mängel bei der Ein­hal­tung der Barriere­frei­heits­anforde­rungen, durch den Bund oder einer ihm zuorden­baren Ein­richtung be­ziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betrof­fenen Rechts­trägern Hand­lungs­emp­feh­lungen aus­zu­sprechen und Maß­nahmen vorzu­schlagen, die der Beseiti­gung der vor­lie­genden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren