Mobile Dienste

Die Mobilen Dienste ermöglichen es hilfs- und betreuungsbedürftigen Menschen, durch Inanspruchnahme einer fachlichen, situationsgerechten und individuellen Hilfe eine selbständige Lebensführung aufrecht zu halten oder wieder zu erlangen, um dadurch so lange wie möglich im eigenen Haushalt - und somit in der gewohnten Umgebung - bleiben zu können.

Es gilt der Grundsatz "mobil vor stationär"!

Der Kostenbeitrag für Hauskrankenpflege, Mobile Betreuung und Hilfe und Heimhilfe ist sozial gestaffelt und von der Höhe des Einkommens und dem Bezug eines Pflegegeldes abhängig.

Detaillierte Auskunft erhalten Sie in den Sozialberatungsstellen und bei den jeweiligen beauftragten Organisationen.

Sozialberatung

Mobile Betreu­ung und Hilfe

Die Mobile Betreuung und Hilfe umfasst die ganzheitliche Hilfestellung für das soziale und körperliche Wohl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen ohne Rücksicht auf ihr Alter, um den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Pflege in Oberösterreich

Hauskranken­pflege

Die Hauskrankenpflege übernimmt die fachliche Krankenpflege zu Hause unter Berücksichtigung der körperlichen, geistigen und seelischen Bedürfnisse und unter Einbeziehung und Anleitung der Angehörigen.

Pflege in Oberösterreich

Angehörigen-Entlastungsdienst

Der Angehörigen-Entlastungsdienst ist ein Angebot des Sozialhilfeverbandes und der Organisationen Caritas, Hilfswerk, Volkshilfe und Rotes Kreuz im Bezirk Gmunden. Diese Dienstleistung ermöglicht Angehörigen pflegebedürftiger Menschen, private Angelegenheiten erledigen zu können bzw. eine sogenannte „Auszeit“ vom Pflegealltag zu nehmen.

Dieses umfassende Angebot an mobiler Pflege, macht es älteren und pflegebedürftigen Menschen einfacher, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Detaillierte Auskunft geben die Sozialberatungsstellen im Bezirk Gmunden und die jeweiligen Organisationen.

Familienhilfe

Die Familienhilfe bietet Familien in Krisen­situationen ihre Unter­stützung mit dem Ziel an, den gewohnten Lebens­rhythmus der Familie zu erhalten und besonders Kindern das Verbleiben im vertrauten Umfeld zu ermöglichen.

Mahlzeitendienste

Mahlzeitendienste versorgen Menschen, die selber nicht mehr kochen können, dauernd oder vorübergehend mit Mahlzeiten. Das Essen wird dabei mit Fahrzeugen essfertig oder als Tiefkühlkost zur Wohnung gebracht.

Koordination für Betreuung und Pflege

Die Planung und Organisation bedarfsgerechter Betreuung und Pflege wird von der Koordination für Betreuung und Pflege des Sozialhilfeverbandes durchgeführt. Die Aufgaben werden in den Bereichen der Mobilen Betreuung und Hilfe und der Hauskrankenpflege sowie der Langzeitpflege in den Alten- und Pflegeheimen wahrgenommen. Dabei werden Schnittstellen zu Krankenhaus, Kurzzeitpflege, Tagespflege und anderen Wohnformen berücksichtigt.

Zu den Hauptaufgaben der Koordination für Betreuung und Pflege, die über die Qualifikation des diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegedienstes verfügt, zählen:

  • Case-Management im Einzelfall
  • Mitwirkung an der Sozialplanung
  • Koordination und Vernetzung
DGKP Petra Dreiblmeier

Koordinatorin für Betreuung & Pflege

Weitere Informationen

Land Oberösterreich
Informationen über Mobile Betreuung und Hilfe, Hauskrankenpflege und weitere Angebote.

Pflege in Oberösterreich
Hier finden Sie Pflege- und Betreuungsleistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, wenn Sie zu Hause leben.

Mahlzeitendienste
Werden von den jeweiligen Gemeinden zur Verfügung gestellt

WKO
24-Stunden Betreuungskraft im Verzeichnis der Personenbetreuer (WKO) finden

* Die Kürzel auf Ihrem Kontoauszug stehen für:
GP: Monatliches Grundpauschale in Höhe von Euro 6.- (Verwaltungskostenpauschale)

Die folgenden Kürzel betreffen die Qualifikation der Mitarbeiter. Daran anschließend finden Sie die Anzahl der Leistungsstunden im entsprechenden Monat:
FSB: Fachsozialbetreuer Altenarbeit
HH: Heimhelfer
HKP: Hauskrankenpflege

So bedeutet zB FSB: 2,5 dass im angeführten Monat in Summe 2,5 Stunden Leistungszeit der Qualifikation Fachsozialbetreuer erfolgt sind. Die Berechnung der Leistungszeit erfolgt vom Betreten bis zum Verlassen der Wohnung, aufgerundet auf ganze Viertelstunden.

Beispiel: Eintritt 09:12 h, Abfahrt 09:32 h sind 20 Minuten, gerundet 1/2 Stunde. Fahrtzeiten werden nur in Sonderfällen berechnet (z.B. Besorgungen).

Mobile Dienste Tarifermittlung


   Nach Abzug der sozial gestaffelten Klientenbeiträge, trägt den Abgang in den Mobilen Diensten der Sozialhilfeverband. Die Mobilen Dienste werden zur Hälfte aus Mitteln des Landes OÖ gefördert, die Hauskrankenpflege zur Gänze.