Obmann des Sozialhilfeverbandes
Obmann des Sozialhilfeverbandes Gmunden ist Bezirkshauptmann Ing. Mag. Alois Lanz.
Der Obmann vertritt den Sozialhilfeverband Gmunden nach außen, ist für die laufende Geschäftsführung und die Durchführung der Beschlüsse des Verbandsvorstandes sowie der Verbandsversammlung verantwortlich.
Obmann BH Mag.Ing. Alois LANZ
Die SHV Geschäftsstelle
Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden fungiert als Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes Gmunden.
Ihre Aufgabe ist die Vorbereitung und Abwicklung der Geschäfte des Sozialhilfeverbandes sowie die zentrale Verwaltung der verbandseigenen Bezirksseniorenheime. Die Geschäftsführung obliegt dem Obmann des Sozialhilfeverbandes Gmunden
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte:
Sozialhilfeverband Gmunden - Geschäftsstelle
A-4810 Gmunden, Esplanade 10
Organisation
Der Sozialhilfeverband Gmunden ist ein Gemeindeverband mit eigener Rechtspersönlichkeit. In ihm sind alle 20 Gemeinden des Bezirkes Gmunden vertreten.
Organe des Sozialhilferverbandes Gmunden sind
- der Obmann,
- der Verbandsvorstand, die
- Verbandsversammlung und der
- Prüfungsausschuss
Die Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes wickelt die administrativen Aufgaben ab.
Der Sozialhilfeverband finanziert sich hauptsächlich durch die Beiträge der Gemeinden (Sozialhilfeverbandsumlage). Weitere Einnahmen sind: Heimentgelte, Unkostenbeiträge für soziale Dienste und finanzielle Leistungen des Landes Oberösterreich.
Aufgaben
Aufgabe des Sozialhilfeverbandes Gmunden ist es für bestimmte soziale Leistungen zu sorgen. Dazu zählen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
monatliche Geldleistungen - Einmalige Geld- und Sachleistungen in sozialen Notlagen
- Familienhilfe - längerfristig erforderliche Unterstützung einer Familie
- Pflege und Betreuung in Seniorenheimen
- Mobile Betreuung und Hilfe
- Sozialberatungsstellen
- Hauskrankenpflege
- sonstige Soziale Dienste
wie z.B. Tagespflege, Hilfe zur Arbeit, etc.
SHV Verbandsvorstand
Der Verbandsvorstand besteht aus dem Obmann und 11 stimmberechtigten Mitgliedern. Die Mitglieder werden von der Verbandsversammlung gewählt.
Der Vorstand ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht von der Verbandsversammlung oder vom Obmann zu besorgen sind. Dazu zählen unter Anderem Entscheidungen über:
- die Einrichtung von Sozialen Diensten
- die Errichtung von Sozialberatungsstellen
- Personalangelegenheiten
- Käufe und Verkäufe, Darlehensaufnahmen und Investitionen
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Gmunden besteht aus dem Obmann und aus 52 Vertretern der 20 Gemeinden aus dem Bezirk Gmunden. Die Anzahl der von den einzelnen Gemeinden zu entsendenden Vertreter richtet sich nach der Größe der Gemeinde. Die Verbandsversammlung trifft die grundsätzlichen Entscheidungen des Verbandes. Dazu zählen unter Anderem Entscheidungen über:
- den regionalen Sozialplan
- den Voranschlag und den Rechnungsabschluss
- die Errichtung von stationären Einrichtungen (Seniorenheimen)
- die Wahl der Mitglieder in den Verbandsvorstand und in den Prüfungsausschusses
Prüfungsaussschuss
Der Prüfungsausschuss besteht aus 9 Mitgliedern. Die Mitglieder werden aus dem Kreise der Verbandsversammlung gewählt. Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe festzustellen, ob die finanzielle Gebarung sparsam, wirtschaftlich, zweckmäßig und rechtlich korrekt geführt wird.