Geschäftsstelle des SHV Gmunden

Organisation und Aufgaben

Obmann des Sozialhilfe­verbandes

Obmann des Sozialhilfeverbandes Gmunden ist Bezirkshauptmann Ing. Mag. Alois Lanz.

Der Obmann vertritt den Sozialhilfeverband Gmunden nach außen, ist für die laufende Geschäftsführung und die Durchführung der Beschlüsse des Verbandsvorstandes sowie der Verbandsversammlung verantwortlich.

Obmann BH Mag.Ing. Alois LANZ

Die SHV Geschäftsstelle

Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden fungiert als Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes Gmunden.

Ihre Aufgabe ist die Vorbereitung und Abwicklung der Geschäfte des Sozial­hilfe­verbandes sowie die zentrale Verwaltung der verbands­eigenen Bezirks­senioren­heime. Die Geschäfts­führung obliegt dem Obmann des Sozialhilfe­verbandes Gmunden

 
 
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte:

Sozialhilfeverband Gmunden - Geschäftsstelle
A-4810 Gmunden, Esplanade 10

DGKP Petra Dreiblmeier

Koordinatorin für Betreuung & Pflege

Daniela Will

Personal                                                                

Andrea Weber

Administration, Bauangelegenheiten, Gremien

Barbara de Hoop

Administration, Finanzen, Mobile Dienste

Organisation

Der Sozialhilfeverband Gmunden ist ein Gemeinde­verband mit eigener Rechts­per­sön­lichkeit. In ihm sind alle 20 Gemeinden des Bezirkes Gmunden vertreten.

Organe des Sozialhilferverbandes Gmunden sind

  • der Obmann,
  • der Verbandsvorstand, die
  • Verbandsversammlung und der
  • Prüfungsausschuss

Die Geschäftsstelle des Sozialhilfe­verbandes wickelt die adminis­trativen Aufgaben ab.

Der Sozialhilfeverband finanziert sich haupt­sächlich durch die Beiträge der Gemeinden (Sozialhilfe­verbands­umlage). Weitere Ein­nahmen sind: Heim­entgelte, Unkosten­beiträge für soziale Dienste und finan­zielle Leistungen des Landes Oberösterreich.

Aufgaben

Aufgabe des Sozialhilfeverbandes Gmunden ist es für bestimmte soziale Leistungen zu sorgen. Dazu zählen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
    monatliche Geldleistungen
  • Einmalige Geld- und Sachleistungen in sozialen Notlagen
  • Familienhilfe - längerfristig erforderliche Unterstüt­zung einer Familie
  • Pflege und Betreuung in Seniorenheimen
  • Mobile Betreuung und Hilfe
  • Sozialberatungsstellen
  • Hauskrankenpflege
  • sonstige Soziale Dienste
    wie z.B. Tagespflege, Hilfe zur Arbeit, etc.

Sozialberatung

SHV Verbandsvorstand

Der Verbandsvorstand besteht aus dem Obmann und 11 stimm­berechtigten Mit­gliedern. Die Mit­glieder werden von der Verbands­versam­mlung gewählt.

Der Vorstand ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht von der Verbands­versammlung oder vom Obmann zu besorgen sind. Dazu zählen unter Anderem Entschei­dungen über:

  • die Einrichtung von Sozialen Diensten
  • die Errichtung von Sozialberatungsstellen
  • Personalangelegenheiten
  • Käufe und Verkäufe, Darlehensaufnahmen und Investitionen

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung des Sozialhilfe­verbandes Gmunden besteht aus dem Obmann und aus 52 Vertretern der 20 Gemeinden aus dem Bezirk Gmunden. Die Anzahl der von den einzelnen Gemeinden zu ent­sen­denden Vertreter richtet sich nach der Größe der Gemeinde. Die Verbands­ver­sammlung trifft die grund­sätz­lichen Entschei­dungen des Verbandes. Dazu zählen unter Anderem Entschei­dungen über:

  • den regionalen Sozialplan
  • den Voranschlag und den Rechnungs­abschluss
  • die Errichtung von stationären Einrich­tungen (Senioren­heimen)
  • die Wahl der Mitglieder in den Verbands­vorstand und in den Prüfungs­ausschusses

Prüfungsaussschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus 9 Mit­glie­dern. Die Mitglieder werden aus dem Kreise der Verbands­ver­sammlung gewählt. Der Prüfungs­ausschuss hat die Aufgabe fest­zu­stellen, ob die finan­zielle Gebarung sparsam, wirt­schaft­lich, zweck­mäßig und rechtlich korrekt geführt wird.